Kleinunternehmer-Rechner (§ 19 UStG)

Prüfe in Sekunden, ob du 2025 oder 2026 die Kleinunternehmerregelung nutzen kannst: Vorjahresumsatz bis 25.000 € und laufender Umsatz bis 100.000 €.

Kleinunternehmer-Grenzen (§ 19 UStG)
Umsätze eingeben, um die Grenzen zu prüfen.

Die im ursprünglichen Auftrag genannten 22.000 €/50.000 € waren frühere Grenzwerte. Dieser Rechner verwendet die seit 2025 geltenden Grenzen.

Häufige Fragen

Welche Umsatzgrenzen gelten seit 2025?

Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 € nicht überschreiten und der Umsatz des laufenden Jahres nicht über 100.000 € liegen. Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung sofort ab diesem Umsatz.

Was bedeutet die Regelung praktisch?

Du weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und führst keine ab — kannst im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen.

Was passiert beim Wechsel zur Regelbesteuerung?

Ab dem Wechsel weist du 19 % bzw. 7 % Umsatzsteuer aus, meldest Umsatzsteuer-Voranmeldungen und kannst Vorsteuer geltend machen. Ein freiwilliger Verzicht auf die Regelung bindet dich fünf Jahre.

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