Brutto-Netto-Rechner 2026 & 2025

Berechne dein Nettogehalt aus dem Bruttolohn: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle vier Sozialversicherungen — mit Steuerklasse, Bundesland, Alter, Kindern und Krankenkassen-Zusatzbeitrag.

Brutto-Netto-Rechner (Lohnsteuer)

Geschätztes Netto inklusive Sozialversicherung — deterministisch, ohne KI, auch offline.

Nein
Monatlich4.844,13 €
Geschätztes Netto inkl. Sozialabgaben58.130 €
Lohnsteuer23.159 €
Sozialversicherung (AN-Anteil)18.377 €
Solidaritätszuschlag334 €
Kirchensteuer0 €
Sozialversicherung (AN-Anteil)
Kranken- v.6.103 €
Pflege- v.1.674 €
Rente9.300 €
Arbeitslos.1.300 €
Vorsorgepauschale17.077 €
Zu versteuerndes Einkommen81.656 €
Monatlich4.844,13 €
Jährlich58.130 €
Effektive Steuerbelastung23.5 %
Grenzsteuersatz42.0 %

Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen sind Richtwerte (Stand 2025/2026). Die Steuerklasse bestimmt näherungsweise die Jahreslohnsteuer (Klasse III = Splittingtarif). Klassen V/VI sind vereinfacht. Kinderfreibeträge und individuelle Krankenkassen-Sonderregeln sind nicht enthalten.

Nur zur Orientierung und Wissensvermittlung — keine Steuerberatung im Sinne des StBerG.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn einbehält. Die endgültige Einkommensteuer ergibt sich erst aus der Steuererklärung nach § 32a EStG.

Welche Sozialabgaben werden abgezogen?

Krankenversicherung inklusive kassenindividuellem Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung (mit Zuschlag für Kinderlose ab 23 Jahren), Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung — jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Warum hängt das Netto vom Bundesland ab?

Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Bundesländern. Die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung gilt seit 2025 bundesweit einheitlich; in Sachsen tragen Beschäftigte einen höheren Anteil zur Pflegeversicherung.

Weitere Rechner: Einkommensteuer & Umsatzsteuer · Kleinunternehmer-Rechner (§ 19 UStG)